Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Reifen- und Felgenservices, Diagnose-, Karosserie- und Lackierarbeiten sowie für den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen durch Auto Clean Nord – Deiab (nachfolgend «Werkstatt»).

Mit der Auftragserteilung – ob mündlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp, über das Online-Formular oder vor Ort – akzeptiert der Kunde diese AGB vollumfänglich. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Werkstatt schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss und Offerten

Offerten der Werkstatt sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Werkstatt oder mit Beginn der Arbeitsausführung zustande.

Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich. Spätere Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Bestätigung durch die Werkstatt.

3. Kostenvoranschlag

Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag gemäss Art. 374 OR. Der Kostenvoranschlag ist 30 Tage gültig und kann je nach Aufwand mit einer Bearbeitungsgebühr verrechnet werden, welche bei Auftragserteilung an die Endrechnung angerechnet wird.

Stellt sich während der Ausführung heraus, dass die Kosten den Voranschlag um mehr als 15 % übersteigen, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Kunde entscheidet, ob die Arbeiten fortgesetzt werden sollen.

4. Preise und Stundensätze

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern die Werkstatt mehrwertsteuerpflichtig ist. Ersatzteile und Material werden zu den jeweils gültigen Tagespreisen verrechnet.

Die aktuellen Stundensätze sind auf Anfrage erhältlich und werden vor Auftragsbeginn kommuniziert.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Bezahlung kann in bar, per Bank-Überweisung oder TWINT erfolgen.

Bei Zahlungsverzug wird ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR geschuldet. Für jede Mahnung wird zudem eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– erhoben. Die Werkstatt behält sich das Recht vor, weitere Inkassokosten geltend zu machen.

6. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Gelieferte Ersatzteile und montierte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt (Eigentumsvorbehalt nach Art. 715 ZGB).

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus dem Auftragsverhältnis steht der Werkstatt an reparierten oder gewarteten Fahrzeugen ein Retentionsrecht (Werkunternehmerpfandrecht) gemäss Art. 895 ZGB zu. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben.

7. Termine und Stornierung

Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Die Werkstatt bemüht sich um die Einhaltung der zugesagten Liefer- und Reparaturtermine, übernimmt jedoch keine Garantie dafür. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materiallieferengpässen oder unvorhersehbarer technischer Probleme berechtigen den Kunden nicht zur Auftragsstornierung oder zu Schadenersatzansprüchen.

Bei einer Terminabsage durch den Kunden weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich die Werkstatt das Recht vor, eine Bearbeitungspauschale von CHF 50.– in Rechnung zu stellen.

Werden Fahrzeuge nach abgeschlossener Reparatur nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt, kann die Werkstatt eine Stand- bzw. Lagergebühr von CHF 15.– pro angefangenem Tag verrechnen.

8. Gewährleistung und Garantie

Die Werkstatt gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 367 ff. OR für Werkverträge, Art. 197 ff. OR für Kaufverträge).

Für eingebaute Neuteile gilt die jeweilige Herstellergarantie. Auf erbrachte Arbeitsleistungen wird eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs gewährt, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:

Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich oder per E-Mail zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt.

9. Haftung

Die Werkstatt haftet für nachgewiesene Schäden, die sie oder ihre Mitarbeitenden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Folgeschäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände, mobile Geräte oder persönliche Effekten wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird gebeten, solche Gegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen.

Während der Standzeit auf dem Werkstattgelände ist das Fahrzeug nicht gegen Diebstahl, Vandalismus oder Elementarschäden versichert. Es gilt die Versicherung des Kunden.

10. Fahrzeugverkauf

Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: Das Fahrzeug wird im Zustand «gesehen und Probe gefahren» verkauft. Eine Garantie auf den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mit dem Kaufvertrag werden allfällige Garantien oder Gewährleistungen schriftlich festgehalten.

11. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie sämtliche Verträge zwischen der Werkstatt und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/Wiener Kaufrecht).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bülach (Bezirksgericht Bülach, Kanton Zürich), soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Änderungen der AGB

Die Werkstatt behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung, welche auf der Website abrufbar ist.